AGB

(gültig ab Juni 2023)

„Allgemeine Geschäftsbedingungen Consulting“ der MCAP8 GmbH

 

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 MCAP8 GmbH (im Folgenden kurz „MCAP8“) erbringt sämtliche Leistungen im

Umfang Bereich Consulting auf Grundlage dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Consulting“ (kurz „AGB“) und des individuellen schriftlichen Angebots von MCAP8.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn in einem Angebot von MCAP8 nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird.

1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn MCAP8 diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen sind nur dann wirksam, wenn MCAP8 diese schriftlich bestätigt.

2. Umfang der Beratungsleistungen, Vertragsabschluss

2.1 Der Umfang der Beratungsleistungen richtet sich nach dem schriftlichen Angebot von MCAP8.

2.2 Angebote sind vier Wochen gültig, soweit im Angebot nicht anders angegeben.

2.3 Mit der Annahme des Angebotes stimmt der Auftraggeber zu, dass die angebotenen

Leistungen von MCAP8 Empfehlungen beinhalten können, MCAP8 aber weder für deren

Umsetzung noch für Entscheidungen, die auf den Empfehlungen basieren oder deren

Umsetzung dienen, verantwortlich oder haftbar ist.

2.4 Der Vertrag kommt mit Annahme des von MCAP8 übermittelten Angebots zustande.

3. Mitwirkungspflichten

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass MCAP8 auch ohne besondere Aufforderung alle

notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die

erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der

Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.

3.2. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und MCAP8 bedingt, dass MCAP8 über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, die in Zusammenhang mit den zu erbringenden Beratungsleistungen stehen, umfassend informiert wird.

3.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind.

3.4. Der Auftraggeber wird alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, zeitnah treffen und allenfalls erforderliche Zustimmungen einholen.

3.5. Die Gesellschaft und ihre Vertreter sind unter anderem für Folgendes allein verantwortlich:

a. alle Managementfunktionen wahrzunehmen und alle Managemententscheidungen zu

treffen,

b. ein kompetentes Mitglied des Managements auszusuchen, welches die

Dienstleistungen von MCAP8 beaufsichtigt,

c. die Angemessenheit und Ergebnisse dieser Dienstleistungen im Auftrag des

Unternehmens zu beurteilen,

d. Verantwortung für die Ergebnisse dieser Dienstleistungen zu übernehmen, interne

Kontrollen, die u.a. auch unsere Tätigkeit umfassen, ohne Einschränkung einzurichten

und zu erhalten.

3.6. Sofern die vereinbarten Beratungsleistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden, wird der Auftraggeber die notwendige Büroinfrastruktur kostenlos bereitstellen und dafür sorgen, dass alle organisatorischen Rahmenbedingungen vorliegen und eine ungestörte Leistungserbringung gewährleistet ist.

3.7. Wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt oder sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre von MCAP8 vorliegen, welche MCAP8 an der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan (Meilensteine). Darüber hinaus ist MCAP8 berechtigt, dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten (z.B. Stehzeiten der eingesetzten Mitarbeiter) in Rechnung zu stellen.

4. Durchführung der Beratungsleistungen

4.1. MCAP8 schuldet die Erbringung der im Angebot bezeichneten Beratungsleistungen, nicht aber einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4.2. MCAP8 ist berechtigt, die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist MCAP8 nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.

4.3. MCAP8 wird sich bemühen, dem Wunsch des Auftraggebers nach dem Einsatz bestimmter Mitarbeiter zu entsprechen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen, zweckdienlich und möglich ist.

4.4. MCAP8 ist berechtigt, vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise durch Kooperationspartner oder sachkundige Dritte durchführen zu lassen.

5. Nutzungsrechte, Schutz des geistigen Eigentums, Vertraulichkeit

5.1 Alle von MCAP8 in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellten

Unterlagen (insbesondere Angebot, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, etc.) sind

geistiges Eigentum von MCAP8. Der Auftraggeber anerkennt die ausschließlichen Rechte von MCAP8 an den Unterlagen, mögen die Unterlagen urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sein oder nicht.

5.2 Der Auftraggeber darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen geschäftlichen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfass sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten etc. von MCAP8 abzuändern.

5.3 Ohne die vorherige schriftliche Zusage von MCAP8 ist es dem Auftraggeber untersagt, die Unterlagen zur Gänze oder auszugsweise an Dritte weiterzugeben, öffentlich wiederzugeben, daraus zu zitieren oder Dritten gegenüber darauf Bezug zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Zustimmung von MCAP8 eingeholt hat, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld und die relevanten Rahmenbedingungen seit der Einholung der Zustimmung geändert haben und/oder die Beratungsleistung mittlerweile überholt ist. Eine

Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn (i) anwendbare Gesetze, Bestimmungen, Regeln und berufliche Verpflichtungen einer Einschränkung der Offenlegung entgegenstehen.

Offenlegung von Stellungnahmen, Gutachten, Berichten oder anderen Arbeitsergebnissen)

5.4 Im Fall einer Verletzung der Punkte 5.2 oder 5.3 ist MCAP8 von jeder Haftung für allfällige Schäden, die daraus resultieren, frei.

5.5 Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und MCAP8 erfordert strikte

Vertraulichkeit. Bezüglich eines Vertrages und aller im Zusammenhang mit diesem

Beratungsvertrag gegebenen Informationen, die von der offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die Dritten oder dem Empfänger bereits bekannt sind.

5.6 MCAP8, ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

5.7 MCAP8 darf Berichte, Gutachten und sonstige Schriftstücke über die Tätigkeit und deren Ergebnisse Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

5.8 Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrags. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder wenn MCAP8 vom Auftraggeber ausdrücklich von der

Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden wurde.

6. Datenschutz

6.1 MCAP8 ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) hinsichtlich aller im Rahmen des Auftrages verarbeiteter personenbezogenen Daten. MCAP8 ist berechtigt, personenbezogene Daten, welche MCAP8 anvertraut wurden, im Rahmen der Beratungstätigkeit zu verarbeiten, in elektronisch verwalteten Dateien zu speichern und durch Dritte, mit denen eine entsprechende Auftragsverarbeitervereinbarung im Sinn des Art. 28 DSGVO abgeschlossen wurde, verarbeiten zu lassen. MCAP8 überlassene Materialien (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber namhaft

gemachte Dritte übergeben oder wenn dies gesondert vereinbart ist von MCAP8 verwahrt oder vernichtet. MCAP8 ist berechtigt Kopien davon aufzubewahren soweit er diese zur ordnungsgemäßen Dokumentation seiner Leistungen benötigt oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.

6.2 MCAP8 verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der DSGVO sowie des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung (aktuell DSG idF des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018) und wird allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hierzu verpflichten.

6.3 MCAP8 wird dem Auftraggeber regelmäßig Informationen und Ankündigungen über die von MCAP8 angebotenen Dienstleistungen, Veranstaltungen etc. im Bereich Consulting im

angemessenen Umfang per E-Mail (basierend auf § 107 TKG und darüber hinaus auf der

Zustimmung des Auftraggebers) sowie per Post, Telefon und Telefax (basierend auf der

Zustimmung des Auftraggebers) übermitteln. Der Auftraggeber kann dieser Übermittlung

jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen bzw. seine Zustimmung widerrufen.

Nach erfolgtem Widerspruch/Widerruf werden die für die Informationserteilung notwendigen personenbezogenen Daten (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Postadresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) nicht mehr für diesen Zweck verarbeitet und insofern gelöscht. Durch den Widerspruch/Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht

berührt.

6.5 MCAP8 verwendet zur Sicherung der verarbeiteten Daten unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen geeignete und stets an den aktuellen Stand der Technik angepasste technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung gemäß den Vorgaben der DSGVO erfolgt. In Ermangelung einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall erfolgt die elektronische Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und MCAP8 bzw. vice versa in unverschlüsselter und unsignierter Form, womit das Mitlesen oder die Manipulation durch Dritte nicht mit Sicherheit ausgeschlossen ist.

6.6 Weitere Details zum Datenschutz und insbesondere zu den Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind der Website www.MCAP8.at/Datenschutz zu entnehmen.

7. Honorar

7.1. Die Höhe des Honorars von MCAP8 richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen und ist im Angebot von MCAP8 angegeben. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung wird ein angemessenes Honorar geschuldet.

7.2. Allfällige Reisespesen der Mitarbeiter von MCAP8 und Barauslagen werden gesondert verrechnet.

7.3. Die Rechnungslegung erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im nachhinein.
7.4. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.5. Allfällige Einwendungen gegen Rechnungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt schriftlich gegenüber MCAP8 geltend gemacht werden. Die Unterlassung von Einwendungen innerhalb dieser Frist gilt als Anerkenntnis der Rechnung.

7.6. Bei Zahlungsverzug ist MCAP8 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz (gemäß §456 UGB) zu verrechnen. Weiters ist MCAP8 berechtigt, laufende Leistungen vorläufig einzustellen und nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber übernimmt alle angefallenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsverfolgungskosten.

8. Kündigung

8.1 Der Vertrag kann – soweit nicht anders vereinbart (etwa bei Beauftragung von abgrenzbaren Projekten oder Projektteilen)- von beiden Seiten schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

8.2 Der Auftraggeber vergütet MCAP8 die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt MCAP8 für alle im Zusammenhang mit der Kündigung entstandenen Kosten und Aufwendungen.

9. Haftung

9.1. MCAP8 haftet nur für den Endbericht im nachstehend vereinbarten Umfang und keinesfalls für Zwischenberichte einschließlich E-Mails und sonstige Kommunikation, die während der Projektlaufzeit mitgeteilt werden.

9.2. MCAP8 haftet für Schäden nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist jedenfalls ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen, wenn sich MCAP8 zur Vertragserfüllung Dritter bedient.

9.3. Für entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden jeder Art haftet MCAP8 keinesfalls.

9.4. Die Haftung von MCAP8 ist darüber hinaus der Höhe nach mit der Auftragssumme

beschränkt, jedoch maximal mit EUR 25.000,-. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für Schäden, die im Rahmen mehrerer gleichartiger, einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden Verstöße entstanden sind, haftet MCAP8 gleichfalls nur bis zur Auftragssumme bzw. bis maximal EUR 25.000,-.

9.5. Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag übersteigt, wird MCAP8 auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.

9.6. Allfällige Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch drei Jahre nach dem

anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

9.7. Zieht MCAP8 zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen einen Dritten, z.B. ein

datenverarbeitendes Unternehmen, einen Wirtschaftstreuhänder oder einen Rechtsanwalt bei und hat sie den Auftraggeber hiervon schriftlich benachrichtigt, so wird MCAP8 von der Haftung frei und haftet dem Auftraggeber gegenüber nur mehr der beigezogene Dritte für den von ihm zu vertretenden Schaden.

9.8. Eine Haftung von MCAP8 gegenüber anderen Personen als dem Auftraggeber wird

ausdrücklich ausgeschlossen. Werden Unterlagen von MCAP8 mit deren Zustimmung an Dritte weitergegeben, wird eine Haftung von MCAP8 dem Dritten gegenüber dadurch nicht begründet. Sollte MCAP8 ausnahmsweise gegenüber einem Dritten haften, so gelten die oben angeführten Haftungsbeschränkungen nicht nur im Verhältnis zwischen MCAP8 und dem Auftraggeber, sondern auch gegenüber dem Dritten. In jedem Fall der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen eines Dritten gegenüber MCAP8 wird der Auftraggeber MCAP8 vollkommen schad- und klaglos halten.

10. Loyalität, Abwerbeverbot

Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Beratungsleistungen ist es dem Auftraggeber untersagt, Partner oder Mitarbeiter von MCAP8, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu beschäftigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 50.000,00 zu bezahlen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. MCAP8 ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen d.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten. Der Auftraggeber erklärt sich in angemessenem Umfang bereit, nach vorheriger Mitteilung über MCAP8 Auskünfte zu geben.

11.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MCAP8 auf Dritte zu übertragen. MCAP8 ist

berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne gesonderte Zustimmung des

Auftraggebers einem Tochter- oder Schwesterunternehmen bzw. Mitgliedern von MCAP8

mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.

11.3. MCAP8 verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen und herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert wird. MCAP8 kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich ankommen.

11.4. Erfüllungsort ist München. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes München vereinbart.

11.5. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

11.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt nicht berührt.